Mietminderung bei Legionellen

Mietminderung bei Legionellen

Legionellen im Trinkwasser stellen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar und können unter bestimmten Umständen eine Mietminderung rechtfertigen. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist jedoch uneinheitlich, und Gerichte bewerten die Sachlage unterschiedlich.

Legionellenbefall als Mietmangel

Einige Gerichte sehen bereits in der Überschreitung des technischen Maßnahmewertes der Trinkwasserverordnung (100 KBE/100 ml) einen Mietmangel, der eine Mietminderung rechtfertigen kann. So entschied das Landgericht Berlin, dass eine Mietminderung von 10 % angemessen sei, wenn wiederholt an verschiedenen Messstellen der Warmwasserversorgung eine Legionellenbelastung festgestellt wurde, die den technischen Maßnahmewert bei Weitem überschreitet.

Unterschiedliche Bewertung der Gesundheitsgefährdung

Andere Gerichte, wie das Amtsgericht Dresden, argumentieren, dass eine Mietminderung erst bei einer Legionellenkonzentration ab 10.000 KBE/100 ml gerechtfertigt sei, da erst ab diesem Wert von einer möglichen Gesundheitsgefahr ausgegangen werden könne. In dem entschiedenen Fall wurden Werte zwischen 2.800 KBE/100 ml und 200 KBE/100 ml gemessen, was nach Ansicht des Gerichts keine akute Gesundheitsgefährdung für den Mieter darstellte und somit kein Recht zur Mietminderung begründete.

Empfehlungen für Mieter und Vermieter

Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung sollten Mieter bei der Geltendmachung einer Mietminderung wegen Legionellenbefalls vorsichtig sein, insbesondere wenn die gemessenen Werte unter 10.000 KBE/100 ml liegen. Es empfiehlt sich, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um das Risiko einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu vermeiden.

Vermieter sollten Hinweise auf einen möglichen Legionellenbefall ernst nehmen und entsprechende Messungen durchführen, um ihrer Verantwortung für einwandfreies Trinkwasser nachzukommen und mögliche Mietminderungen oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Fazit

Die Frage, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung bei Legionellenbefall gerechtfertigt ist, hängt von der konkreten Situation und der Bewertung durch das zuständige Gericht ab. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich der rechtlichen Unsicherheiten bewusst sein und entsprechend handeln, um gesundheitliche Risiken und rechtliche Konsequenzen zu minimieren.

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