Professionelle und zuverlässige Beratung in allen Bereichen der Trinkwasserhygiene
– für Eigentümer, Betreiber und Verwalter –
Gesetzliche Verordnung über die Prüfung der Qualität von Trinkwasser
Betreiber oder Besitzer von Trinkwasserinstallationen sind gemäß §14 der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, das Trinkwasser auf die Einhaltung der Vorschriften untersuchen zu lassen. Hierzu gehört zum Beispiel die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen. Diese Untersuchungen erfolgen für öffentliche Einrichtungen jährlich und bei Wohngebäude alle 3 Jahre.
Unser Service
Die GFA Deutschland berät Sie in Hinsicht auf die gesetzlichen Verordnungen gemäß der Trinkwasserverordnung und unterstützt Sie dabei, die Vorgaben einzuhalten. Bei Überschreitungen der Maßnahmenwerte im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung stehen wir Ihnen bei allen weiterführenden Maßnahmen mit Rat und Tat zur Seite.
Fachberatung
Gefährdungsanalyse
Hygieneerstinspektion
Präventive Maßnahmen
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