Legionellen in Berliner Hochhaussiedlung
Legionellen in Berliner Hochhaussiedlung
In der Berliner Hochhaussiedlung an der Angerburger Allee in Charlottenburg-Nord kämpfen Mieter seit Jahren mit einer Legionellenbelastung des Trinkwassers. Trotz wiederholter Maßnahmen des Immobilienkonzerns konnte das Problem bislang nicht nachhaltig behoben werden. Als Konsequenz müssen die Mieten nun dauerhaft gemindert werden.
Hintergrund der Legionellenproblematik
Legionellen sind Bakterien, die in Warmwassersystemen vorkommen und beim Einatmen von verunreinigten Wassertröpfchen schwere Lungenentzündungen, die sogenannte Legionellose, verursachen können. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Die Trinkwasserverordnung legt daher strenge Grenzwerte fest, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Chronologie der Ereignisse
Bereits vor über zehn Jahren wurden erste Hinweise auf eine Legionellenbelastung in der Angerburger Allee bekannt. Trotz zahlreicher Beschwerden der Mieter und Aufforderungen zur Sanierung blieb das Problem bestehen. Erst 2022 leitete das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Immobilienkonzern ein, um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen.
Dauerhafte Mietminderungen als Konsequenz
Da der Immobilienkonzern die Legionellenbelastung nicht in den Griff bekam, sah sich das Unternehmen gezwungen, den Mietern drastische Mietminderungen zu gewähren. Diese Maßnahme soll die anhaltende Gesundheitsgefährdung und die eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnungen kompensieren. Die genaue Höhe der Mietminderungen wurde nicht öffentlich bekannt gegeben.
Rechtliche Grundlagen der Mietminderung
Gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Mieter Anspruch auf Mietminderung, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert. Ein Legionellenbefall stellt einen solchen Mangel dar, da er die Gesundheit der Bewohner gefährdet und die Nutzung des Trinkwassers einschränkt. Die Rechtsprechung sieht in Fällen von Legionellenbelastung Mietminderungen von bis zu 25 % als gerechtfertigt an, abhängig von der Schwere des Befalls und der Dauer der Beeinträchtigung.
Reaktionen der Mieter und des Bezirksamts
Die Mieter der betroffenen Wohnungen äußerten wiederholt ihren Unmut über die unzureichenden Maßnahmen des Vermieters. Sie forderten eine umfassende Sanierung der Trinkwasseranlagen, um die Gesundheitsgefährdung dauerhaft zu beseitigen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützte die Anliegen der Mieter und leitete entsprechende Verfahren gegen den Immobilienkonzern ein, um den Schutz der Bewohner zu gewährleisten.
Verantwortung der Vermieter
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Trinkwasserqualität in ihren Liegenschaften sicherzustellen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung auf Legionellen und die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes müssen umgehend Sanierungsmaßnahmen ergriffen und die Mieter informiert werden. Unterlassen Vermieter diese Pflichten, können sie haftbar gemacht werden und es drohen finanzielle Einbußen durch Mietminderungen oder Bußgelder.
Fazit
Der Fall in der Angerburger Allee verdeutlicht die Bedeutung einer konsequenten Überwachung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen. Vermieter sollten ihre Anlagen regelmäßig warten und bei Problemen umgehend handeln, um die Gesundheit der Mieter zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Mieter hingegen sollten bei Verdacht auf Legionellenbefall ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.