Für ausführende Betriebe, Bauträger und Planungsbüros bieten wir die heute vorgeschriebene und wichtige Hygieneerstinspektion nach VDI 6023 an – unabhängig und frei von wirtschaftlichen Verbindungen zum Ersteller der Trinkwasserinstallation. Nicht nur ist die Durchführung einer Hygieneerstinspektion auf Grund der gültigen Normen heute Pflicht, sie sichert sie auch für die Zukunft ab.
Die Hygieneerstinspektion umfasst eine eingehende Prüfung einer Neuinstallation auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Begutachtung des Trinkwassersystems findet vor der Verdeckung der Leitungsanlagen und Befüllung sowie Erstinbetriebnahme statt und umfasst:
Die Hygieneerstinspektion bietet Ihnen damit die Möglichkeit den mangelfreien Zustand Ihrer neu erstellten Installation jederzeit und rechtssicher nachzuweisen.
Die Instandhaltung besteht aus allen technischen und betriebstechnischen Maßnahmen, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands einer Trinkwasserinstallation dienen. Eine vorschriftsmäßige Instandhaltung stellt sicher, dass die geforderte Funktion erfüllt werden kann und keine hygienischen Mängel entstehen. Der Begriff der Instandhaltung bezieht sich dabei immer auf die vier Teilbereiche Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung.
Als Grundlage der Instandhaltung einer Trinkwasserinstallation dient immer ein Instandhaltungsplan gemäß VDI 3810 Blatt 2.
Eine Instandhaltung ohne fachgerecht erstellten Instandhaltungsplan unterliegt der hohen Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Arbeiten vergessen oder übersehen werden können. Eine bedarfsgerecht im Voraus geplante Instandhaltung unterstützt den ausführenden Fachmann dabei, die Arbeiten vollständig durchzuführen. Gerne erstellen wir Ihnen einen auf Ihr Gebäude zugeschnittenen Instandhaltungsplan.
Gehen Sie auf Nummer Sicher: Wir erstellen die Probenahmepläne für Ihr Gebäude oder den gesamten Bestand. Wie gefordert durch technisch-hygienisch ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Vermeiden Sie die Ablehnung von Untersuchungsergebnissen durch das Gesundheitsamt auf Grund mangelhafter Probenahmepläne sowie Folgekosten durch hygienische und rechtliche Probleme bei unzureichender Kontrolle des Trinkwassersystems.
Lassen Sie uns die Spülpläne erstellen, die Sie benötigen um den bestimmungsgemäßen Betrieb von selten genutzten Entnahmestellen in Bestandsgebäuden sicherzustellen. Insbesondere dort, wo eine regelmäßige Nutzung der Entnahmestellen nicht durch den üblichen Gebrauch sichergestellt werden kann, sind regelmäßige und nachgewiesene Spülungen notwendig, um Ihre Rechtssicherheit und die Gesundheit der Nutzer des Trinkwassersystems sicherzustellen.