Das Thema Trinkwasserhygiene im Betrieb ist insbesondere in Verbindung mit dem ArbSchG sowie der ArbStättV eine Herausforderung, die es gekonnt zu meistern gilt.
Bei einer Trinkwasserinstallation handelt es sich um eine Einrichtung im Betrieb, von der Gefährdungen für die Nutzer ausgehen können. Hierzu zählen z.B. mikrobiologische oder chemische Faktoren, die bei unsachgemäßem Gebrauch, nicht fachgerechter Installation oder ungenügender Instandhaltung auftreten können.
Gemäß ArbStättV ist daher auch für die Trinkwasserinstallation in den Betriebsstätten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierfür sollte regelmäßig die nötige Sachkunde zu Rate gezogen werden. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sind regelmäßige Untersuchungen des an die Angestellten abgegebenen Trinkwassers durchzuführen, um die Sicherheit der Mitarbeiter auch langfristig gewährleisten zu können.
Gerne bieten wir Ihnen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung inklusive einer vollständigen Begutachtung und Bewertung der Bestandsanlage, einem Maßnahmenplan zur Sicherung der Trinkwasserqualität und einer umfänglichen Beratung des Managements und der technischen Mitarbeiter. Auf Wunsch schulen wir auch Ihre Haustechnik, damit Sie für zukünftige Herausforderungen bestens gerüstet sind.
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